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Informationen zur Untersuchungshaft

Folgende Informationen sollen Ihnen den Kontakt zu Ihren Angehörigen/Freunden erleichtern und Hilfestellung für Ihre Fragen sein. In der Untersuchungshaft spielt die Unschuldsvermutung eine wichtige Rolle. Dennoch bringt der Eintritt in die Untersuchungshaft eine Vielzahl von Vorschriften und Regeln mit sich, die unbedingt beachtet werden müssen. Dies gilt nicht nur für Ihren Angehörigen/Freund in der Haft, sondern auch für Sie als Besucher in der Justizvollzugsanstalt.

Die Kontaktmöglichkeiten eines jeden einzelnen Untersuchungsgefangenen werden im Wesentlichen von den zuständigen Haftgerichten bestimmt. Eine Kontaktaufnahme per Post, Telefon- oder Besuch muss vom Haftgericht genehmigt werden. Erst mit der richterlichen Genehmigung dürfen Untersuchungsgefangene arbeiten und an Veranstaltungen (eventuell sogar mit Strafgefangenen) teilnehmen.

Die Justizvollzugsanstalt Hannover ist bemüht, den Kontakt zu Ihren Angehörigen/Freunden reibungslos und den geltenden Vorschriften entsprechend zu gestalten. Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis danken wir Ihnen.


1. Erstwäschepaket

2. Besuch

3. Post- und Briefverkehr

4. Telefonate

5. Geldeinzahlungen

6. Radios/Fernsehgeräte

7. Ausgabe von Gegenständen aus dem Besitz des Angehörigen/Freundes

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