"leer" Niedersachsen klar Logo

Arbeit für Gefangene

Strafgefangene sind zur Arbeit verpflichtet. Dabei sollen ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen Berücksichtigung finden. Bei der Auswahl des Arbeitsplatzes stehen Sicherheitsaspekte im Vordergrund. Strafgefangene können zum einen in Produktionsbetrieben eingesetzt werden, in denen Arbeiten für Fremdfirmen verrichtet werden,

zum anderen gibt es aber auch Arbeitsplätze

  • in der anstaltseigenen Tischlerei und Schlosserei,
  • in den Vollzugsabteilungen,
  • im Verwaltungsgebäude,
  • in den Außenanlagen und Grünflächen,
  • bei der Müllentsorgung,
  • bei der Bauinstandhaltung,
  • in der Küche,
  • beim Sport,
  • in der Wäscherei und
  • in der Bekleidungskammer, die den persönlichen Besitz des Gefangenen verwahrt.

Arbeit für Untersuchungsgefangene

Mit Genehmigung des zuständigen Richters dürfen Unersuchungsgefangene in der JVA Hannover arbeiten. Arbeitsentwöhnte oder psychisch Instabile Inhaftierte können auch kurzfristig in der Arbeits- und Beschäftigungstherapie eingesetzt werden.

Geht der Inhaftierte von einer Verurteilung zu einer Haftstrafe aus, kann er sich auch bereits im Vorfeld über schulische und berufliche Maßnahmen informieren.

Die JVA Hannover ist bestrebt, auch Abschiebungsgefangenen die Möglichkeit zu einer regelmäßigen Arbeit zu geben.
Naturgemäß stößt dies wegen der kurzen Verweildauer der dort untergebrachten Inhaftierten auf Probleme. Aber auch dort wird es in absehbarer Zeit einen Produktionsbetrieb geben.

... beim Zuschnitt  

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Poststelle

Justizvollzugsanstalt Hannover
Schulenburger Landstr. 145
30165 Hannover

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln