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Strafhaft



Der Strafvollzug hat seine gesetzliche Grundlage im Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz.

Durch eine sichere Unterbringung gewährleistet der Justizvollzug den Schutz der Bürger vor gefährlichen Straftätern. Außer der lebenslangen Haftstrafe und der Sicherungsverwahrung sind aber alle Strafen zeitlich befristet. Ziel ist es deshalb, durch gezielte Maßnahmen, die auf Delikt und Persönlichkeit des Inhaftierten ausgerichtet sind, das Risiko einer erneuten Straffälligkeit zu senken. Der Vollzug leistet also durch sichere Unterbringung und sinnvolle Gestaltung seinen Beitrag, zukünftige Straftaten zu verhüten.


Sicherheit

Sicherheit ist Aufgabe und Ziel eines jeden Mitarbeiters der JVA Hannover.
Die zentrale Verantwortung für administrative und technische Sicherheit ist gebündelt im größten Fachbereich der JVA Hannover, dem der Sicherheit.

Zu den Aufgaben des Fachbereichs Sicherheit gehört u.a.:

  • Kontrolle anstaltsfremder Personen, Inhaftierter und Fahrzeuge
  • Haftraumkontrollen
  • Einsatz von Rauschgiftspürhunden
  • Beteiligung an Vollzugsplanungen
  • Zeugenschutz
  • Zusammenarbeit mit Polizei, Verfassungsschutz, Zoll und Feuerwehr

Behandlungsvollzug

Neben der Sozialtherapie gibt es weitere Möglichkeiten, Inhaftierte an delikt- und persönlichkeitsspezifischen Maßnahmen teilnehmen zu lassen.
Hierfür werden im Fachbereich Behandlung viele Einzel- und Gruppenmaßnahmen angeboten.

Ausbildung

Wichtiges Element des Justizvollzuges sind schulische und berufliche Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Vermittlung sinnvoller Freizeitbeschäftigungen. Die Justizvollzugsanstalt Hannover ist eine zentrale Ausbildungsstätte des Landes Niedersachsen für Inhaftierte.
Inhaftierte aus dem gesamten Land haben die Möglichkeit, sich für eine der angebotenen Umschulungsmaßnahmen oder für eine schulische Ausbildung in der JVA Hannover zu bewerben.
Die Maßnahmen werden teilweise durch die Agentur für Arbeit gefördert, dessen Mitarbeiter auch gemeinsam mit denen der JVA die Auswahl unter den Bewerbern treffen. Die beruflichen Umschulungsmaßnahmen dauern in der Regel 2 Jahre. Wenn sich nicht genug geeignete Inhaftierte bewerben, besteht auch die Möglichkeit für externe Bewerber an einer Umschulungsmaßnahme teilzunehmen. Neben den Umschulungsmaßnahmen, die in der Regel mit dem Gesellenbrief abschließen, gibt es aber auch die Möglichkeit sich in kürzeren Lehrgängen zu qualifizieren oder Schulabschlüsse zu erwerben.

Berufsausbildung

Seit 1987 gibt es den Ausbildungsvollzug in der JVA Hannover. Dort stehen 80 Haftplätze für die Teilnehmer von schulischen und beruflichen Maßnahmen zur Verfügung. Die auszubildenden Inhaftierte sind in einer Vollzugsabteilung in Wohngruppen untergebracht, in jeder Wohngruppe sind jeweils 16 Inhaftierte.
Angeboten werden Ausbildungen zum

  • Tischler
  • Metallbauer
  • Garten- und Landschaftsbauer
  • Koch

Qualifizierungsmaßnahmen:

  • Glas- und Gebäudereinigerhelfer
  • Garten- und Landschaftsbauhelfer
  • Tischler
  • Metallbauer
  • Gastronomie

Schule:

  • Sonderschule
  • Hauptschule
  • Berufsfachschule Technik
  • Fernstudium

Sonder- oder Hauptschulabschluss

Inhaftierte, die ihre Schulzeit nur mit einem Abgangszeugnis beendet haben, können in der JVA Hannover den Abschluss nachträglich erwerben.
In Kooperation mit der Volkshochschule Hannover werden jeweils 12 Teilnehmer von September bis Juni in 26 Wochenstunden nach einem verbindlichen Stundenplan unterrichtet. Abschließend erfolgt eine schriftliche Prüfung in 3 Fächern sowie eine mündliche Prüfung in 2 Fächern über die Bezirksregierung Hannover.
Danach ist die Teilnahme an weiteren berufsbildenden Maßnahmen oder auch am Realschulabschlusskurs möglich.

Realschulabschluss / BFT

Lehrer der Berufsbildenden Schule 5 aus Hannover bieten innerhalb eines Schuljahres den Lernstoff der Berufsfachschule Technik an.
Voraussetzung für die Teilnahme dieses Kurses ist der Hauptschulabschluss mit Englischkenntnissen sowie eine abgebrochene Lehre oder eine etwa 2-jährige Tätigkeit in einem metallverarbeitenden Beruf.
Mit bestandener Prüfung haben die Inhaftierten den einfachen oder erweiterten Realschulabschluss erreicht.

Fernstudium

Ein Inhaftierter, der über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt, hat in der JVA Hannover die Möglichkeit eines Studiums an der Fernuniversität Hagen. Er studiert dann als Teilzeitstudent oder Gasthörer und organisiert sein Studium eigenverantwortlich.
Unabhängig davon ist er verpflichtet, einer (bezahlten) Tätigkeit in der JVA Hannover nachzugehen. Das Studium enthebt ihn nicht seiner Arbeitspflicht.

Vollzugslockerungen

Grundlage von Vollzugslockerungen wie Ausgang und Urlaub ist eine detaillierte individuelle vollzugliche Planung. Sie wird mit jedem Inhaftierten zu Beginn seiner Haftzeit gemeinsam erarbeitet und ist zugeschnitten auf seine Persönlichkeit, Straftat sowie die Strafzeit. Dabei werden auch die Möglichkeiten von Vollzugslockerungen geprüft.
Bei der Entscheidung, ob der Inhaftierte dafür geeignet ist, werden alle Mitarbeiter, die für seine Versorgung und Betreuung zuständig sind, beteiligt. Meistens hat der Inhaftierte dann bereits die Hälfte seiner Strafzeit verbüßt.
Ausschlaggebend für eine positive Entscheidung ist letztendlich die Mitarbeit des Inhaftierten am Vollzugsziel. Ausgang und Urlaub sind keinesfalls selbstverständlich.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich unter §§ 13 und 14 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes.


Wegweiser zur JVA Hannover

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