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Die Untersuchungshaft in der JVA Hannover

Die Untersuchungshaft in der JVA Hannover wird ausschließlich für männliche Erwachsene vollzogen. Grundlage für den Vollzug der Untersuchungshaft ist die Strafprozessordnung (StPO).

Die für den Vollzug der Untersuchungshaft maßgeblichen Entscheidungen trifft der zuständige Richter. Er entscheidet über die Teilnahme an gemeinschaftlichen Veranstaltungen (Sport und Freizeitgruppen) und die Möglichkeit zu arbeiten.
Weiter bestimmt er über die Durchführungen von Besuchen (überwachte Einzelbesuche oder Besuche im Besuchsraum mit optischer Überwachung). Jeder Untersuchungsgefangene hat einen Anspruch auf monatlich zwei Stunden Besuch. Für den Besuch ist eine Besuchserlaubnis notwendig. Diese kann beim zuständigen Haftrichter beantragt werden.

Auch über Telefonate von Untersuchungsgefangenen (Überwachung der Telefonate durch Bedienstete oder die Durchführung mit Dolmetscher) entscheidet der Haftrichter.
Der aus- und eingehende Briefverkehr wird durch das zuständige Gericht kontrolliert.

Untersuchungshaft für Männer

Jeden Monat kommen durchschnittlich 50 Neuzugänge in der JVA Hannover an. Es werden jährlich etwa 600 männliche Inhaftierte in der JVA Hannover aufgenommen. Für männliche Inhaftierte stehen maximal 105 Haftplätze in der Untersuchungshaft zur Verfügung. Diese sind auf drei Vollzugshäuser verteilt. Die Inhaftierten werden grundsätzlich einzeln - im Ausnahmefall auch gemeinschaftlich - untergebracht.
Die Untersuchungshaft ist die größte Vollzugsabteilung der JVA Hannover und verfügt über eine eigene Zugangsabteilung.
Im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens wird mit allen Neuzugängen ein ausführliches Aufnahme- und Informationsgespräch geführt. Dies erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Zugang durch einen Mitarbeiter des Sozialdienstes. Auf Wunsch werden Angehörige oder andere Kontaktpersonen über die Inhaftierung und die Abläufe informiert. Während des Aufenthalts in der Zugangsabteilung werden die Inhaftierten insbesondere über die Abläufe und Regularien aufgeklärt, Verfahrensweisen innerhalb des Untersuchungshaftvollzuges werden durch speziell geschultes Personal transparent gemacht. Ein Seelsorger befindet sich vor Ort und ist im Bedarfsfall für die Inhaftierten zu sprechen. Auch wird die Teilnahme an verschiedenen Gruppenaktivitäten angeboten.


Grundsätzlich wird ein Pflichtverteidiger durch das Haftgericht beigeordnet. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der ersten Kontaktaufnahme mit dem Rechtsbeistand über den Sozialdienst. Nach einer Verweildauer von ca. 2 - 3 Wochen in der Aufnahmeabteilung werden die Inhaftierten in eins der beiden anderen Vollzugshäuser der Untersuchungshaft verlegt. Dabei wird sowohl die Persönlichkeit des Inhaftierten als auch seine Nationalität berücksichtigt.
Je nach Entscheidung des Richters können die Untersuchungsgefangenen an anstaltsübergreifenden Angeboten teilnehmen.
Alle Inhaftierten können zweimal monatlich, jeweils am Samstag, für insgesamt 204,00 Euro einkaufen.
Die für den Vollzug der Untersuchungshaft erforderlichen Maßnahmen und notwendigen Beschränkungen ordnet der Haftrichter an. Er entscheidet insbesondere über Art der Unterbringung (Einzel- oder Gemeinschaftsunterbringung) sowie den Verkehr mit der Außenwelt (z.B. Telefonate).

Haus 2- Untersuchunshaft

Untersuchungshaft in der JVA Hannover

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