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Offener Vollzug

Der Offene Vollzug der JVA Hannover verfügt über 7 Haftplätze für Frauen sowie 31 für Männer. In dieser Vollzugsabteilung sind fast ausschließlich Inhaftierte untergebracht, die außerhalb des Vollzuges einem freien Beschäftigungsverhältnis nachgehen. Voraussetzung für eine Aufnahme in dieser Vollzugsabteilung ist die festgestellte Eignung für die Unterbringung im offenen Vollzug gem. § 12 Abs. 2 NJVollzG sowie die Gewährung von Vollzugslockerungen, namentlich Ausgang (ohne Begleitweisung) und Freigang im Sinne des § 13 NJVollzG. Es stehen lediglich zwei Haftplätze für Gefangene zur Verfügung, die innerhalb der Vollzugsabteilung beschäftigt werden können. Diese benötigen die sogenannte Freigangseignung nicht.


Wegen der begrenzten Haftplatzkapazität wird vorausgesetzt, dass grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen die Arbeit/Aus- oder Weiterbildung, etc. aufgenommen werden kann. Das Team der Freigängerabteilung unterstützt die Inhaftierten aktiv bei der Arbeitssuche.


Wegen der erforderlichen Arbeitsplatzkontrollen und der regelmäßigen Kontakte zu den Arbeitgebern, beschränkt sich die Arbeitsaufnahme oder Aufnahme eines Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses in der Regel auf die Stadt bzw. Region Hannover.
Die Freigängerabteilung der JVA Hannover ist in der Regel gut ausgelastet, weil hier auch Inhaftierte aus anderen Anstalten Niedersachsens und in Einzelfällen auch Inhaftierte aus anderen Bundesländern aufgenommen werden.

Die Mitarbeiter begreifen sich als Team zur Unterstützung der vor der Entlassung stehenden Inhaftierten, die täglich ihrer Arbeit außerhalb des Vollzuges nachgehen. Die Arbeitsschwerpunkte beziehen sich primär auf Probleme im Umgang mit der neu gewonnenen Freiheit, in der das "für uns Alltägliche" zuweilen Probleme aufwirft.


Offener Vollzug in der Freigangsabteilung der JVA Hannover  

Freigangsabteilung der JVA Hannover

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