Informationen zur Untersuchungshaft
2. Besuch
4. Telefonate
7. Ausgabe von Gegenständen aus dem Besitz des Angehörigen/Bekannten
Die Herausgabe von Gegenständen, wie z. B. Schlüssel, Papiere, Bankkarten etc., ist nur mit schriftlicher Genehmigung des zuständigen Richters möglich. Sie können die Herausgabe durch Ihren Angehörigen/Bekannten beantragen lassen und dann an der Außenpforte abholen.