Informationen zur Untersuchungshaft
2. Besuch
Über die allgemeinen Regelungen für Besuche in der JVA Hannover informieren Sie sich bitte über das Merkblatt für Besucher von Inhaftierten in der Justizvollzugsanstalt Hannover.
Für die Untersuchungshaft gelten darüber hinaus folgende Besonderheiten:
Vor dem Besuch von einem Gefangenen in der Untersuchungshaft ist eine Besuchsgenehmigung zu beantragen. Die Genehmigung erhalten Sie bei dem zuständigen Gericht. Beantragen müssen Sie die Genehmigung schriftlich.
Sobald die Genehmigung da ist, können Sie mit dem Besuchsdienst der JVA Hannover einen Termin absprechen.
Einen Besuchstermin erhalten Sie durch telefonische Voranmeldung unter 0511/ 6796 - 6120 (montags - freitags von 10.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 16.00 Uhr)
oder per E-Mail an
Besuchsauskunft der JVA Hannover (Kontaktformular)
(JVH-Besuchsraum@justiz.niedersachsen.de)
Sollten Sie das erste Mal einen Besuch durchführen wollen, dann sagen Sie das bitte bei der telefonischen Voranmeldung. Sie werden kurzfristig einen Termin erhalten.
Weitere Besuchstermine können Sie nach Durchführung des Besuchs in der Besuchsauskunft erhalten.
Hauptanstalt Regelbesuch U-/ und Strafhaft
Dienstag bis Freitag 13:00 - 14:30 Uhr
16:30 - 19:30 Uhr
Samstag/ Sonntag 08:30 - 12:30 Uhr
Hauptanstalt Einzelbesuch mit optischer und akustischer Überwachung (U-Haft)
Mittwoch und Donnerstag 13:00 - 14:30 Uhr
16:30 - 19:30 Uhr
Samstag/ Sonntag 08:30 - 12:30 Uhr
Langzeitbesuch in der Hauptanstalt:
Dienstag bis Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
13:30 - 18:30 Uhr
Samstag/ Sonntag
08:30 - 12:30 Uhr
An folgenden Feiertagen wird Besuch angeboten:
Karfreitag
Pfingstsonntag
24.Dezember
2. Weihnachtsfeiertag
Silvester (31.12.)
08:30 - 12:30 Uhr
08:30 - 12:30 Uhr
08:30 - 12:30 Uhr
08:30 - 12:30 Uhr
08:30 - 12:30 Uhr
4. Telefonate
7. Ausgabe von Gegenständen aus dem Besitz des Angehörigen/Freundes