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Informationen zur Untersuchungshaft

1. Erstwäschepaket

2. Besuch

3. Post- und Briefverkehr

4. Telefonate

Wenn Sie in der JVA Hannover anrufen, können wir den Anruf nicht weitervermitteln.

Zur Durchführung von Telefonaten ist in der Untersuchungshaft eine schriftliche Telefonerlaubnis es zuständigen Gerichts sowie Guthaben auf dem innerhalb der JVA Hannover geführten Konto Ihres Angehörigen/Bekannten erforderlich. Zudem wird Ihr Einverständnis, dass die JVA Hannover Ihre Telefondaten speichern darf, benötigt. Das zugehörige Dokument können Sie hier auf der Internetseite herunterladen.

Grundlegend gilt:

  • es darf nicht über den Tatvorwurf gesprochen werden,
  • es darf nicht beleidigt oder bedroht werden.
Der Richter kann darüber hinaus folgende Auflagen erteilen:
  • die Telefonate werden mitgehört,
  • gesprochen wird Deutsch.

6. Radios/Fernsehgeräte

7. Ausgabe von Gegenständen aus dem Besitz des Angehörigen/Freundes


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