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Informationen zur Untersuchungshaft


1. Erstwäschepaket

2. Besuch

Über die allgemeinen Regelungen für Besuche in der JVA Hannover informieren Sie sich bitte über das Merkblatt für Besucher von Inhaftierten in der Justizvollzugsanstalt Hannover.

Für die Untersuchungshaft gelten darüber hinaus folgende Besonderheiten:

Vor dem Besuch von einem Gefangenen in der Untersuchungshaft ist eine Besuchsgenehmigung zu beantragen. Die Genehmigung erhalten Sie bei dem zuständigen Gericht. Beantragen müssen Sie die Genehmigung schriftlich.

Sobald die Genehmigung da ist, können Sie mit dem Besuchsdienst der JVA Hannover einen Termin absprechen.

Einen Besuchstermin erhalten Sie durch telefonische Voranmeldung unter 0511/ 6796 - 6120 (montags - freitags von 10.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 16.00 Uhr)

oder per E-Mail an

Besuchsauskunft der JVA Hannover (Kontaktformular)

(JVH-Besuchsraum@justiz.niedersachsen.de)


Sollten Sie das erste Mal einen Besuch durchführen wollen, dann sagen Sie das bitte bei der telefonischen Voranmeldung. Sie werden kurzfristig einen Termin erhalten.

Weitere Besuchstermine können Sie nach Durchführung des Besuchs in der Besuchsauskunft erhalten.


Hauptanstalt Regelbesuch U-/ und Strafhaft

Dienstag bis Freitag 13:00 - 14:30 Uhr

16:30 - 19:30 Uhr

Samstag 08:30 - 13:30 Uhr

Hauptanstalt Einzelbesuch mit optischer und akustischer Überwachung (U-Haft)

Mittwoch und Donnerstag 13:00 - 14:30 Uhr

16:30 - 19:30 Uhr

Samstag 08:30 - 13:30 Uhr

Langzeitbesuch in der Hauptanstalt:

Dienstag bis Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

13:30 - 18:30 Uhr

Samstag

08:30 - 13:30 Uhr

An folgenden Feiertagen wird Besuch angeboten:

Karfreitag

Pfingstsonntag

24.Dezember

2. Weihnachtsfeiertag

Silvester (31.12.)

08:30 - 13:30 Uhr

08:30 - 13:30 Uhr

08:30 - 13:30 Uhr

08:30 - 13:30 Uhr

08:30 - 13:30 Uhr



3. Post- und Briefverkehr

4. Telefonate

5. Geldeinzahlungen

6. Radios/Fernsehgeräte

7. Ausgabe von Gegenständen aus dem Besitz des Angehörigen/Freundes

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