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Informationen zur Strafhaft

1. Erstwäschepaket

2. Besuch

3. Post- und Briefverkehr

4. Telefonate

5. Geldeinzahlungen

6. Radios/Fernsehgeräte

7. Ausgabe von Gegenständen aus dem Besitz des Angehörigen/Bekannten

Die Herausgabe von Gegenständen, wie z. B. Schlüssel, Papiere, Bankkarten etc., ist nur mit schriftlicher Genehmigung möglich. Sie können die Herausgabe durch Ihren Angehörigen/Bekannten beantragen lassen und dann an der Außenpforte abholen.


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