Informationen zur Strafhaft
2. Besuch
4. Telefonate
6. Radios/Fernsehgeräte
Die Annahme von Radios und Fernsehgeräten kann nur bei vorliegender Genehmigung durch die JVA Hannover erfolgen. Diese muss Ihr Angehöriger/ Bekannter vorab beantragen.
7. Ausgabe von Gegenständen aus dem Besitz des Angehörigen/Freundes