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Informationen zur Strafhaft

1. Erstwäschepaket

2. Besuch

3. Post- und Briefverkehr

4. Telefonate

5. Geldeinzahlungen

6. Radios/Fernsehgeräte

Die Annahme von Radios und Fernsehgeräten kann nur bei vorliegender Genehmigung durch die JVA Hannover erfolgen. Diese muss Ihr Angehöriger/ Bekannter vorab beantragen.


7. Ausgabe von Gegenständen aus dem Besitz des Angehörigen/Freundes

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