Informationen zur Strafhaft
2. Besuch
4. Telefonate
5. Geldeinzahlungen
Sie können für Ihren Angehörigen/Bekannten Geld auf ein Anstaltskonto einzahlen. Bitte überweisen Sie Ihren Geldbetrag an:
Geben Sie bitte den Namen, Vornamen und möglichst die Buchnummer (Sollte diese nicht bekannt sein geb. Datum) an. Da die freie Verfügbarkeit evtl. eingeschränkt sein kann, besprechen Sie weitere Details bitte mit Ihren Angehörigen.
Empfänger: |
Zahlstelle der JVA Hannover |
IBAN-Nummer: |
DE 91 2505 0180 0910 6198 16 |
BIC/Swift-Code: |
SPKHDE2HXXX |
Verwendungszweck: |
Name, Vorname, Gef-Buch-Nr. |
Inhaftierte erhalten nach Eingang des Geldbetrages einen Kontoeingangsbeleg, der sie über die Höhe der Geldsumme sowie die einzahlende Person informiert.
Bareinzahlungen sind nur zum Auslösen aus einer Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) in der Justizvollzugsanstalt sind möglich.
Des Weiteren ist es möglich, dass Sie Geld auf das Telefonkonto Ihres Angehörigen/ Bekannten überweisen. Der Mindesteinzahlungsbetrag beträgt 15, -- €.
Bei Einzahlungen sind unbedingt anzugeben:
Empfänger: |
Telio |
IBAN: |
DE582005 0550 1280 3281 78 |
BIC: |
HASPDEHHXXX |
Kreditinstitut: |
Hamburger Sparkasse (Haspa) |
Verwendungszweck: |
Telefonkontonummer (siebenstellig) |
Sie haben überdies die Möglichkeit, Telefongebühren über die Internetseite www.mytel.io direkt aufzuladen.
7. Ausgabe von Gegenständen aus dem Besitz des Angehörigen/Freundes