Informationen zur Strafhaft
2. Besuch
3. Post- und Briefverkehr
Sie können Ihrem Angehörigen/Bekannten jederzeit Briefe in die JVA Hannover schicken. Hier ist darauf zu achten, dass diese keine verbotenen Gegenstände oder vorab durch die Vollzugsbehörde zu genehmigende Gegenstände beinhalten. Generell findet vor Ausgabe an Ihren Angehörigen/Bekannten eine Sichtkontrolle statt.
Bitte beschriften Sie Ihre Briefumschläge so:
Name Ihres Angehörigen/Freundes
Schulenburger Landstr. 145
30165 Hannover
4. Telefonate
7. Ausgabe von Gegenständen aus dem Besitz des Angehörigen/Freundes