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Informationen zur Strafhaft

1. Erstwäschepaket

2. Besuch

3. Post- und Briefverkehr

Sie können Ihrem Angehörigen/Bekannten jederzeit Briefe in die JVA Hannover schicken. Hier ist darauf zu achten, dass diese keine verbotenen Gegenstände oder vorab durch die Vollzugsbehörde zu genehmigende Gegenstände beinhalten. Generell findet vor Ausgabe an Ihren Angehörigen/Bekannten eine Sichtkontrolle statt.

Bitte beschriften Sie Ihre Briefumschläge so:


Name Ihres Angehörigen/Freundes

Schulenburger Landstr. 145

30165 Hannover


4. Telefonate

5. Geldeinzahlungen

6. Radios/Fernsehgeräte

7. Ausgabe von Gegenständen aus dem Besitz des Angehörigen/Freundes

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