Informationen zur Abschiebungshaft
1. Pakete
2. Besuch
4. Telefonate
7. Ausgabe von Gegenständen aus dem Besitz des Angehörigen/Bekannten
Die Herausgabe von Gegenständen, wie z. B. Schlüssel, Papiere, Bankkarten etc., ist auf schriftlichen Antrag des Abschiebungsgefangenen möglich.
Sie können die Herausgabe durch Ihren Angehörigen/Bekannten beantragen lassen und die betreffenden Gegenstände dann an der Außenpforte abholen.