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Informationen zur Abschiebungshaft

1. Pakete

2. Besuch

3. Post- und Briefverkehr

Sie können Ihrem Angehörigen/Bekannten Briefe in die Abschiebungshafteinrichtung schicken. Dieser kann Ihnen auch antworten. Zu diesem Zweck können Sie Ihrem Angehörigen/Bekannten auch Briefmarken schicken oder diese beim Besuch abgeben. Außerdem kann jeder Abschiebungsgefangene Briefmarken mittels Bestelleinkauf käuflich erworben.

Bitte beschriften Sie Ihre Briefumschläge so


Name und Vorname Ihres Angehörigen/Bekannten

Benkendorffstr. 32 – 32c

30855 Langenhagen


4. Telefonate

5. Geldeinzahlungen

6. Fernsehgeräte

7. Ausgabe von Gegenständen aus dem Besitz des Angehörigen/Bekannten

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