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Zuständigkeiten der JVA Hannover

Der Vollstreckungsplan des Landes Niedersachsen regelt die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Justizvollzugseinrichtungen des Landes, § 185 NJVollzG.

Die JVA Hannover ist zuständig:

  • für den Vollzug von Freiheitsstrafe bei Männern.
  • für den Vollzug von Untersuchungshaft bei Männern.
  • für den Vollzug von Zwangs- oder Erzwingungshaft bei Männern.
  • für den Vollzug von Abschiebungshaft für Männer und Frauen.

Darüber hinaus gibt es aber eine Vielzahl landesweiter Zuständigkeiten und Aufgaben für die die JVA Hannover durch ihre exponierte Lage in der Landeshauptstadt prädestiniert ist.

Flur des Funktionerhauses der JVA Hannover

Flur des Funktionerhauses in der JVA Hannover

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