Aktuelle Informationen zum Besuch
Bitte beachten:
Finden Sie sich bitte spätestens 30 Minuten vor dem Besuchsbeginn in der JVA ein, andernfalls muss aus organisatorischen Gründen der Besuch gekürzt (bei Besuchen über 60 Minuten) oder ggf. komplett gestrichen werden (Besuche von 30 Minuten).
Aktueller Stand (23.01.2023):
Allgemeine Besuche können zurzeit stattfinden. Voraussetzung 3G ab dem 6. Lebensalter. Sollte kein Nachweis vorliegen kann, kein Besuch stattfinden. Max. 3 Personen.
Untersuchungshaft:
Dienstag – Freitags: 13:00 – 14:30 und 16:30 – 19:30 Uhr
Samstags: 08:30 – 13:30 Uhr
Strafhaft:
Dienstag bis Freitags 16:30 – 19:30 Uhr
Samstags 08:30 – 13:30 Uhr
Überwachte Einzelbesuche (EB):
Mittwoch und Donnerstags: 13:00 -14:30 Uhr und 16:30 – 19:30 Uhr
Langzeitbesuche
Dienstag bis Freitag: 14:00 - 18:30 Uhr
Samstags: 09:00 - 13:30 Uhr
Voraussetzung: Für Besucher 3G ab dem 6. Lebensjahr.
Weitere Informationen.
- Für Kinder bis zum 1. Lebensjahr reicht eine Geburtsurkunde, darüber Zutritt nur mit Kinderausweis o.ä.
- Esswaren zum gemeinsamen Verzehr sind wieder zugelassen (lediglich der Automateneinkauf)
- Die maximale Besuchsdauer und das monatliche Kontingent sind auf 210 Minuten pro Gefangenem beschränkt
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Besuchsbedingungen zum Schutz der Gefangenen und der Bediensteten jederzeit eingeschränkt werden können.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bormann
Leiter der JVA Hannover