Status und Verdienst
Was verdiene ich während der Ausbildung?
Justizvollzugsfachwirtin/Justizvollzugsfachwirt
Für den gesamten Vorbereitungsdienst (2-jährige Ausbildung) wird neben dem zustehenden Grundbetrag i.H.v. 1409,04€ z.Zt. ein Anwärtersonderzuschlag (50% des Grundbetrags) gewährt.
Beispiel:
Ein/e Anwärter/in (21 Jahre, Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder) erhält eine Ausbildungsvergütung von derzeit ca. 1950,00€ netto. Bitte beachten Sie, dass von diesen Bezügen ggf. private Krankenversicherungsbeiträge selbst getragen werden müssen.
Neben dem Grundgehalt, wird eine Vollzugzulage nach einer Dienstzeit von einem Jahr i.H.v. 95,00€ und nach einer Dienstzeit von zwei Jahren i.H.v. 180,00€ gewährt.
Nach der zweijährigen Ausbildung erhalten Sie Dienstbezüge nach A7 gem. Nds. Besoldungsgesetz.
Weitere Zulagen (z.B. Familienzuschlag) entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Besoldungstabelle des Landes Niedersachen „ “.
Beamter/in auf Widerruf - 2-jährige Ausbildung
Beamter/in auf Probe - i.d.R. 3 Jahre
Beamter/in auf Lebenszeit - Verleihung der Eigenschaft nach Ablauf der Probezeit
Tarifbeschäftigte/r im Justizvollzugsdienst:
Eine tarifrechtliche Beschäftigung (vor der Ausbildung) kann ebenfalls in Frage kommen.
- ein auf zunächst 1 Jahr befristetes Arbeitsverhältnis mit einer Vergütung in den ersten acht Wochen der Einarbeitungszeit aus der Entgeltgruppe E 4 TV-L und anschließend aus der Entgeltgruppe E 6 TV-L sowie die Möglichkeit der Verlängerung des tarifrechtlichen Arbeitsverhältnisses auf bis zu 2 Jahre
- mit dem Ziel der Einstellung als Obersekretäranwärterin oder Obersekretäranwärter zur 2-jährigen Ausbildung zur Justizvollzugsfachwirtin / zum Justizvollzugsfachwirt (Beamter/in auf Widerruf)
Beispiel:
Entgeltgruppe 6 TV-L (ledig, keine Kinder) - ca. 2000 € / netto (Weitere Wechselschichtzulagen für besondere Dienstzeiten)
Für weitere Informationen finden Sie die aktuelle Entgelttabelle im Menü unter „ Downloads“.