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Opferbelange


Welche Rechte haben Tatopfer gegenüber dem Justizvollzug?

Nach einer Straftat haben Betroffene und Angehörige oft Fragen:

Wie läuft das weitere Verfahren?
Wie erhalte ich eine Entschädigung oder andere Unterstützung?


Die zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte sowie die örtlichen Opferhilfeeinrichtungen stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Über die Regelungen, die im niedersächsischen Justizvollzug gelten, informieren wir Sie nachfolgend:

  • Als Opfer einer Straftat kann Ihnen auf schriftlichen Antrag mitgeteilt werden, ob sich die Täterin oder der Täter in Haft befindet bzw. ob und wann ihre oder seine Entlassung voraussichtlich innerhalb eines Jahres bevorsteht.

  • Wenn Sie als Opfer einer Straftat eigene zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen möchten, kann Ihnen zudem auf schriftlichen Antrag mitgeteilt werden, über welche Vermögensverhältnisse eine Strafgefangene oder ein Strafgefangener oder ein Sicherungsverwahrter verfügt oder wo die Person plant, nach der Inhaftierung zu wohnen.

  • Über eine Opferhilfeeinrichtung können Opfer von Straftaten auch auf schriftlichen Antrag erfahren, ob einer oder einem Strafgefangenen oder Sicherungsverwahrten ein Aufenthalt außerhalb der Justizvollzugsanstalt oder eine Unterbringung im offenen Vollzug genehmigt wird oder wurde.

  • Sie müssen davon ausgehen, dass die oder der Strafgefangene oder Sicherungsverwahrte von Ihrer Anfrage Kenntnis erlangt. Falls Sie Fragen dazu haben, werden Sie von den Opferhilfeeinrichtungen beraten.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Falls Sie weitergehende Informationen zu Opferhilfeeinrichtungen benötigen, nutzen Sie z.B. folgende Links:

www.opferschutz-niedersachsen.de

www.opferhilfe.niedersachsen.de

www.odabs.org



Falls Sie Fragen die JVA betreffend haben, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin.


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