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Clearingstelle bei der JVA Hannover



Das Projekt richtet sich an Inhaftierte, bei denen eine Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen wird, weil eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht geleistet wurde. Vorangegangen ist in der Regel eine bewilligte Ratenzahlung. die aufgrund von Nichteinhaltung widerrufen wurde und/oder bereits bewilligte gemeinnützige Arbeit, die abgebrochen oder nicht angetreten wurde.

Durch die Clearingstelle, die bei der Schuldenberatung angesiedelt ist, wird zunächst die individuelle finanzielle Situation festgestellt. In geeigneten Einzelfällen tritt die Clearingstelle als Vermittler mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Kontakt, um realistische Ratenzahlungsvereinbarungen, eventuell mit Anzahlung, zu vereinbaren.

Mit Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft kann auch vereinbart werden, dass der Inhaftierte eine Abtretungserklärung gegenüber dem Arbeitgeber / Arbeitsamt / Jobcenter abgibt, womit der Arbeitgeber / das Arbeitsamt / das Jobcenter ermächtigt wird, monatlich festgelegte (realistische) Beträge direkt an die Staatsanwaltschaft zu überweisen.

Dieses Verfahren ist meist sehr zeitintensiv. Der Inhaftierte muss auch erst wieder entlassen werden, um einen Anspruch auf die Bezüge bzw. Leistungen erneut zu erwerben.


In vielen Fällen kann über Familie oder Freunde kurzfristig ein Darlehen erwirkt werden, um damit eine Entlassung zu erreichen.

Im Übrigen kann der der Inhaftierte zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens einen Antrag auf Vermittlung in gemeinnützige Arbeit stellen.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Clearingstelle

Justizvollzugsanstalt Hannover
Schulenburger Landstr. 145
30165 Hannover
Tel: 0511 6796 2510

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