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Resozialisierung


Die Resozialisierung straffällig gewordener Menschen stellt das Hauptziel des Vollzuges dar und ist daher im Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz als Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz definiert:
„Der Vollzug der Freiheitsstrafe (…) soll (…) ihnen helfen, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.“ (§ 2 Abs. 3 Satz 1 NJVollzG).

Die Gefangenen sollen demnach befähigt werden, ein Leben in Freiheit - also außerhalb der Justiz, aber innerhalb der Gesellschaft - zu führen, ohne erneut Straftaten zu begehen.

Da die Ursachen für Straffälligkeit vielfältig sind und sich in der Regel auf nicht nur einen Bereich beschränken, muss Resozialisierung in verschiedenen Bereichen ansetzen.

Informationen zu den einzelnen Bereichen in der JVA Hannover finden Sie unter folgenden Menüpunkten:


Arbeit und Bildung

Behandlung

Freizeit

Medizin

Seelsorge

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