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Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte der JVA Hannover

Am 01.01.1994 ist das Nds. Gleichstellungsgesetz (NGG) in Kraft getreten, das generell die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst regelt. Dieses Gesetz verpflichtet die Verwaltung des Landes, der Landkreise und der Gemeinden sowie Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehr als 30 Beschäftigten dazu, Frauen überall dort zu fördern, wo sie unterrepräsentiert oder benachteiligt sind und ihnen bei gleichen Fähigkeiten eine gleichberechtigte Stellung in den öffentlichen Verwaltungen zu verschaffen.

Aus dem Gesetz ergibt sich zum Beispiel die Verpflichtung jeder Dienststelle einen Frauenförderungsplan (Stufenplan) zu erstellen, die grundsätzliche Genehmigungspflicht von Anträgen auf familiengerechte flexible Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit und die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten in jeder Dienststelle im gesamten Landesdienst.

Insgesamt soll durch das Gesetz der Anteil der Frauen auf allen Ebenen erhöht werden. So wird u.a. durch die Förderung flexibler familiengerechter Arbeitszeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und selbstverständlich auch für Männer erheblich erleichtert.

Die Frauenquote in der JVA Hannover liegt mittlerweile im allgemeinen Vollzugsdienst bei etwa 20 %, im gehobenen Dienst ungefähr bei 30 % und im höheren Dienst bei annähernd 50 %.

Die Umsetzung des Gesetzes gehört, neben der betrieblichen Gesundheits- und Suchtprävention, zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in der JVA Hannover. Ihre Amtszeit beträgt 4 Jahre. In dieser Zeit versteht sie sich in erster Linie als Schnittstelle zwischen Behördenleitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

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