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Rechtsanwälte, Gutachter etc.

Rechtsanwälte, Gutachter etc. , die Gefangene aufsuchen wollen, müssen sich durch ein geeignetes Dokument legitimieren.

Für das Gespräch mit Untersuchungsgefangenen oder Strafgefangenen mit Überhaftnotierung müssen Rechtsanwälte eine Besuchserlaubnis oder eine Bestellungsanordnung des Gerichts oder die Vollmacht der / des Gefangenen vorlegen.


I. Sprechzeiten

Die Sprechzeiten für Rechtsanwälte und Verteidiger in der Hauptanstalt sind:

...für beschäftigungslose Strafgefangene und Untersuchungsgefangene:

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 14:30 Uhr (Einlass bis 14:00 Uhr) und

16:30 Uhr - 19:30 Uhr (Einlass bis 19:00 Uhr)

Samstag: 08:30 Uhr - 13:30 Uhr (Einlass bis 13:00 Uhr)

für beschäftigte Strafgefangene:

Montag bis Freitag:

16:30 Uhr - 19:30 Uhr (Einlass bis 19:00)

Samstag: 08:30 Uhr - 13:30 Uhr (Einlass bis 13:00)


...für Untersuchungsgefangene und Strafgefangene an Feiertagen:

Karfreitag 08:30 - 13:30 Uhr

Ostersonntag 08:30 - 13:30 Uhr

Pfingstsonntag 08:30 - 13:30 Uhr

24. Dezember 08:30 - 13:30 Uhr

2. Weihnachtstag 08:30 - 13:30 Uhr

Silvester 08:30 - 13:30 Uhr

(Einlass jeweils bis 13:00 Uhr)


II.
Telefonische Terminvergabe

Eine telefonische Terminvergabe ist in der Hauptanstalt möglich zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

15:00 Uhr - 16:00 Uhr

Die Telefonnummer zur Vereinbarung von Terminen lautet:

0511-6796-6120


Sollte es in Ausnahmefällen unerlässlich sein, dass von den üblichen Sprech- oder Servicezeiten abgewichen werden soll, wird um rechtzeitige vorherige Kontaktaufnahme mit der Außenpforte Tel. 0511/6796-6010 gebeten.

Bitte berücksichtigen Sie, dass der Weg aus dem Haft- oder Beschäftigungsbereich für die Gefangenen einige Zeit in Anspruch nimmt.

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