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Besuche in der JVA Hannover

Justizvollzugsanstalt Hannover
Der Anstaltsleiter

Stand: Januar 2020

MERKBLATT

für Besucher und Besucherinnen von Inhaftierten in der Justizvollzugsanstalt Hannover

I. Allgemeines

1. Ausweispflicht

• Bitte bringen Sie als Besucher oder Besucherin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (keine Kopien) mit und geben Sie diesen an der Außenpforte / Besuchsauskunft ab.
• Kinder müssen einen Kinderausweis vorlegen (bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild, ab dem 10. Lebensjahr mit Lichtbild).
• Ein Besuch kann leider nicht stattfinden, wenn Sie oder Ihre Kinder sich nicht ausweisen können.
• Sie erhalten als Besucher eine Besuchermarke. Diese Marke tragen Sie bitte gut sichtbar an ihrem Kleidungsstück.
• Im Bereich der JVA Hannover können keine Kinderwagen abgestellt werden.

2. Durchsuchung

• Aus Sicherheitsgründen werden Sie vor Ihrem Besuch durchsucht. Sie können Ihre Tasche und den Inhalt Ihrer Jacken-, Hosen- oder Rocktaschen in Schließfächern im Besuchskontrollbereich deponieren. Bitte bringen Sie ein 1 Euro Stück Pfand für das Schließfach mit.
• Sie dürfen in den Besuchsraum nur einzelne Taschentücher mitnehmen – Geld und andere Gegenstände sind nicht erlaubt, es sei denn, dafür gibt es eine ausdrückliche Genehmigung. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die zuständigen Bediensteten und fragen nach, ob eine Ausnahme von dieser Regel möglich ist.

3. Übergabeverbot

• Beachten Sie unbedingt, dass nicht genehmigte Gegenstände oder unzulässige Nachrichten keinesfalls an den besuchten Inhaftierten weitergegeben werden dürfen. Der Besuch wird sofort abgebrochen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, wenn Sie gegen dieses Verbot verstoßen.
• Auch die Übergabe von Geld ist beim Besuch verboten. Für Inhaftierte können Geldeinzahlungen auf sein hiesiges Gefangenenkonto erfolgen. Bareinzahlungen können in der JVA Hannover nicht entgegengenommen werden!

4. Besuchsbeschränkung / Besuchsverbot

• Besuche werden untersagt oder abgebrochen, wenn die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet werden könnte. Wenn befürchtet wird, dass Sie einen schädlichen Einfluss auf die/den Inhaftierte/n haben und die Eingliederung behindern könnten (§ 26 NJVollzG) und wenn Sie nicht zur Familie gehören, dann kann ein Besuch ebenfalls abgebrochen oder untersagt werden.
• Darüber hinaus kann im Einzelfall auch für eine bestimmte Dauer die akustische und optische Überwachung des Besuchs angeordnet werden (Einzelbesuch).

5. Automateneinkauf

• Im Besuchsbereich sind Automaten mit Getränken, Erfrischungen, Gebäck und Schokolade aufgestellt. Daraus können Sie als Besucher Waren bis zu 6,00 € pro 30 Minuten Besuchszeit entnehmen und beim Besuch übergeben.
• Bringen Sie dafür Münzgeld mit. Die dem Insassen übergebenen Waren sind für den unmittelbaren Verbrauch im Besuchsraum bestimmt. Getränkepfandflaschen sind in dem dafür vorgesehenen Behälter im Wartebereich zu deponieren.

6. Verhalten im Besuchsraum

• Im Interesse aller anwesenden Besucher und Besucherinnen und aller besuchten Inhaftierten bitten wir Sie, sich so zu verhalten, dass andere sich nicht gestört oder belästigt fühlen. Sorgen Sie bitte auch dafür, dass sich Ihre Kinder wohl fühlen und nicht stören.
• In der gesamten Anstalt ist das Rauchen verboten.
• Beachten Sie bitte die Anordnungen der Besuchsbeamten.

II. Häufigkeit von Besuchen und Besuchsdauer

1. Strafgefangene haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf mindestens eine Stunde Besuch im Monat.

• Für Inhaftierte der JVA Hannover erhöht sich der Anspruch auf vier Stunden.
• Arbeitende Gefangene dürfen nur außerhalb ihrer Arbeitszeit Besuch empfangen.
• Sonder- und Langzeitbesuche sind über die zuständige Vollzugsabteilungsleitung zu genehmigen.

2. Untersuchungsgefangene haben in der Regel ebenfalls einen Anspruch auf vier Stunden Besuch im Monat, sofern der/die zuständige Richter/in nichts anderes bestimmt.

• Die Besuchszeiten können aufgeteilt werden: Die Mindestdauer beträgt 30 Minuten.

3. Abschiebungsgefangene können in der Abteilung Langenhagen täglich Besuch erhalten.

• Die Besuchsdauer kann von ihnen variabel gestaltet werden und ist im Rahmen der Terminabsprache zu planen.

III. Anzahl der Besucher/innen

Grundsätzlich können drei Erwachsene oder zwei Erwachsene zzgl. Kind(er), einen Inhaftierten zu einem bestimmten Termin besuchen; Minderjährige unter 14 Jahren nur in Begleitung Erziehungsberechtigter.

IV. Besuchszeiten

Schulenburger Landstr. 145

von

bis letzter Einlass
Dienstag bis Freitag 13:00 Uhr 14:30 Uhr 13:45 Uhr
16:30 Uhr 19:30 Uhr 18:45 Uhr

Samstag u. folgende Feiertage

Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag,

24.12., 26.12. und 31.12.

08:30 Uhr

14:00 Uhr

13:15 Uhr

Benkendorffstraße 32 – 32 c von bis letzter Einlass
Montag bis Freitag 13:00 Uhr 19:30 Uhr 19:00 Uhr

Samstag, Sonntag und folgende Feiertage

Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag,

24.12., 26.12. und 31.12.

13:00 Uhr

18:30 Uhr

17:45 Uhr

Damit Sie nach Möglichkeit keine Zeit verlieren, ist es wichtig, dass Sie schon 30 Minuten vor Besuchsbeginn im Besuchskontrollbereich erscheinen.

V. Terminvergabe für Besucher

1. Besuche für Strafgefangene

• Strafgefangene beantragen ihre jeweiligen Besuche selbst!
• Der Antrag ist frühestens vier Wochen und spätestens zehn Werktage vorher abzugeben!
• Bitte stimmen Sie den passenden Termin zuvor immer mit dem Inhaftierten schriftlich, telefonisch oder beim Besuch ab!

2. Besuche für Untersuchungsgefangene

• Besucher/innen der Untersuchungsgefangenen müssen die Besuchserlaubnis beim zuständigen Gericht beantragen!
• Mit dieser Erlaubnis können Sie während der Servicezeiten unter der Telefonnummer
0511–6796–6120 (Hauptanstalt)
0511–6796–9060 (Abt. Langenhagen)

den Termin für Ihren Besuch absprechen.

Beachten Sie bitte die Servicezeiten:
Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 15:00 - 16:00 Uhr.

Terminvereinbarungen können auch per E-Mail erfolgen.
Die E-Mailadresse hierfür lautet: JVH-Besuchsauskunft_HA@justiz.niedersachsen.de

• Bitte geben Sie bei der Anmeldung unaufgefordert an, ob ein Einzelbesuch angeordnet ist und wie viele Personen kommen werden (höchstens 3 Personen einschließlich Kindern).
• Der erste Besuch für Untersuchungsgefangene kann, sofern nicht ein überwachter Einzelbesuch angeordnet wurde, auch ohne vorherige Anmeldung erfolgen. Sie müssen unter Umständen mit Wartezeiten rechnen.
• Die folgenden Besuche können dann jeweils mit den zuständigen Bediensteten an der Besuchsauskunft abgesprochen werden!

3. Besuche für Abschiebungsgefangene

• Abschiebungsgefangene können ihren Besuch selbst beantragen.
• Alternativ können Sie unter der Telefonnummer
0511–6796–9060 (Abt. Langenhagen)
während der Besuchszeiten (s. o.) einen Termin vereinbaren.

4. Verspätetes Erscheinen

  • Seien Sie bitte mindestens 30 Minuten vor Besuchsbeginn in der Anstalt.
  • Ein verspätetes Erscheinen führt leider zu einer Verkürzung der Besuchszeit oder zu einer Ablehnung des Besuches.

Anschriften:

Justizvollzugsanstalt Hannover
Schulenburger Landstraße 145
30165 Hannover
Tel.: 0511/6796-6120 für Besuchsterminierung

Justizvollzugsanstalt Hannover, Abteilung Langenhagen
Benkendorffstraße 32
30855 Langenhagen
Tel.: 0511/6796-9060 für Besuchsterminierung

Die Beschreibungen der jeweiligen Anfahrt entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.

Besucher

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Besuchsauskunft

Justizvollzugsanstalt Hannover
Schulenburger Landstr. 145
30165 Hannover
Tel: 0511-6796-6120

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