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Fragen und Antworten

Häufig gestelle Fragen zu Themen rund um den Justizvollzug:


Frage: Mein Verwandter / Bekannter ist inhaftiert worden. Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Antwort: Alle Gefangenen haben selbstverständlich das Recht auf Briefwechsel. Daher schreiben Sie einfach einen Brief. Dabei genügt beim Empfänger die Angabe des Namens – möglichst mit Vornamen – und die bekannte Anschrift der JVA Hannover. Sie müssen "JVA Hannover" nicht schreiben. Vergessen Sie nicht Ihre Adresse als Absender anzuführen. Er / Sie kann Ihnen dann antworten.
Bei Telefonaten sieht das schon anders aus. Eingehende Gespräche sind für Angehörige oder Bekannte nicht möglich. Also sollten Sie erst mal per Brief Kontakt aufnehmen.


Frage: Wie kommen Drogen in den Vollzug?

Antwort: Viele Inhaftierte sind drogenabhängig oder zumindest an den Konsum von Drogen gewöhnt. Genau wie vor der Inhaftierung versuchen sie fieberhaft auch in einem Gefängnis an Drogen zu kommen. Drogen lassen sich relativ unauffällig verstecken, so dass ein Einbringen, z.B. durch Besucher oder durch Gefangene, die Ausgang oder Urlaub hatten, nicht immer auszuschließen ist. Die Anstalt reagiert darauf mit einem rigiden Kontrollsystem durch Haftraumdurchsuchungen, Urinkontrollen und körperliche Durchsuchungen. Ein Gefangener, dem Drogenkonsum nachgewiesen wird, muss mit vielen Nachteilen rechnen. Bei Gefangenen, die Drogen in ihrem Besitz haben, wird Strafanzeige erstattet.


Frage: Was geschieht mit Drogenabhängigen während der Inhaftierung?

Antwort: Jeder Inhaftierter wird nach Zugang in der JVA Hannover im Fachbereich Medizin dem Anstaltsarzt vorgeführt. Entzugserscheinungen werden entsprechend der Suchtmittelproblematik des Gefangenen durch Medikamente gemildert.
In der Anstalt besteht für die Inhaftierten die Möglichkeit mit dem internen Suchtberatungsdienst Kontakt aufzunehmen.


Frage: Warum werden gefährliche Straftäter wieder entlassen?

Antwort: Bis auf die Sicherungsverwahrung und das Strafmaß "lebenslänglich" sind alle Strafen, die von einem Gericht verhängt werden, zeitlich befristet. Und nur für diesen Zeitraum ist der Strafvollzug zuständig und verantwortlich. Würde man einen Gefangenen über diesen Zeitraum hinaus in einer JVA belassen, würden sich Mitarbeiter der Freiheitsberaubung schuldig machen und Strafvollzug, der selbst gegen rechtliche Grundlagen verstößt, ist paradox!
Als Hilfsmaßnahme für den Zeitpunkt der Entlassung erfolgen notwendige Begutachtungen im Prognosezentrum das Niedersächsischen Justizvollzuges.


Frage: Warum sind so viele Mitarbeiter notwendig?

Antwort: Genau wie in Krankenhäusern oder – man verzeihe den Vergleich - Autobahnraststätten, wird in Justizvollzugsanstalten rund um die Uhr gearbeitet. Sicherheit, Versorgung und Betreuung müssen 24 Stunden gewährleistet sein. Durch den Schichtdienst (Früh-, Spät- und Nachtdienst) und die Wochenenddienste, sind rein rechnerisch für einen Arbeitsplatz fünf Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter erforderlich.


Für weitere Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

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