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Die Sozialtherapeutische Abteilung der JVA Hannover

Die Sozialtherapeutische Abteilung in der JVA Hannover

Die Grundlage der Arbeit der Sozialtherapeutischen Abteilung in der JVA Hannover ist insbesondere durch den § 104 NJVollzG (Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz) geregelt. Das Bundesland Niedersachsen ist verpflichtet, geeigneten Gefangenen, die wegen eines Sexualdeliktes nach §§ 174 - 180, 184 StGB, oder eines Verbrechens gegen das Leben, der körperlichen Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit oder nach §§ 250, 251 StGB verurteilt worden sind, einen Therapieplatz zur Verfügung zu stellen, sofern eine erhebliche Gefährlichkeit für die Allgemeinheit gegeben ist. Zentrale Aufgabe der Sozialtherapeutischen Einrichtungen ist der Schutz der Öffentlichkeit vor weiteren schweren Straftaten.

Durch geeignete Behandlungsmaßnahmen für gefährliche Straftäter trägt die Sozialtherapeutische Abteilung langfristig zu diesem Ziel bei. Die Sozialtherapie reduziert die Rückfallwahrscheinlichkeit erheblich. Nicht jeder - aber viele gefährliche - Straftäter sind behandelbar. Gefährliche Straftäter verletzen Menschen. Somit ist sozialtherapeutische Behandlung praktizierter Opferschutz.

Die Sozialtherapeutische Abteilung der JVA Hannover bietet in 4 Wohngruppen 51 Sexual- und anderen Straftätern eine Behandlungsmöglichkeit. Von den 51 Behandlungsplätzen ist einer behindertengerecht erstellt und eingerichtet worden. Die Behandlungszeit dauert in der Regel 2 - 4 Jahre. Das Behandlungskonzept beinhaltet als zentrale Maßnahme eine intensive gruppentherapeutische Behandlung, in der die Straftaten im Mittelpunkt stehen. Deliktfördernde Faktoren werden schonungslos aufgedeckt. Dem Gefangenen werden keine Verdeckungs- und Bagatellisierungsstrategien zugestanden. Darauf aufbauend werden straftatvermeidende Strategien entwickelt und ein Risikomanagement für den Gefangenen erarbeitet.

Näheres wird durch das Einheitliche Niedersächsische Vollzugkonzept, das NJVollzG sowie die entsprechenden Ausführungsvorschriften zu diesem Gesetz geregelt.
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