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Arbeit in der JVA Hannover

Arbeit und Bildung der Inhaftierten

Für die Inhaftierten ist ein geregelter Tagesablauf mit Arbeit wichtig. Neben dem Verdienen von Geld spielen die Kontakte zu den Mitinhaftierten und die Bewegungsfreiheit in den Betrieben und der Anstalt eine wichtige Rolle.

In der Regel beträgt die Arbeitszeit 39,75 Stunden wöchentlich und für arbeitende Inhaftierte wird ein Beitrag in die Arbeitslosenversicherung gezahlt. Von dem Arbeitsentgelt ist ein Teil - vier Siebtel - zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts für die ersten vier Wochen nach der Inhaftierung bis zu einem Höchstbetrag von 1.616 € zurückzulegen und ohne Verzinsung anzusparen (Überbrückungsgeld).



Arbeiten in den Werkbetrieben

Die Stadt Hannover bietet eine gute Auftragslage für verschiedene Werk- und Produktionsbetriebe der JVA Hannover, es gibt Standortvorteile und u.a. bieten die Werkhallen I und II gute Arbeitsplatzbedingungen und Lagerflächen. Für die Auftragsannahme und die Beschäftigung der arbeitsfähigen Inhaftierten ist der Fachbereich Arbeit und Bildung als anstaltseigene Organisationseinheit zuständig, die wiederum Teil des landesweiten Eigenbetriebes „Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Niedersachsen (JVAV)“ ist.

Bei den Aufträgen handelt es sich um einfache, manuelle Arbeiten, die von den Inhaftierten in den verschiedenen Werkbetrieben unter Aufsicht von Vollzugsbediensteten ausgeführt werden. In der Regel verdienen Inhaftierte im Werkbetrieb Leistungslohn durch sogenannte Pensenarbeiten. Jeder Arbeitstag wird bezahlt. Inhaftierte verdienen je nach Lohngruppe Geld, das ihnen abzüglich von Pfändungen und des anzusparenden Überbrückungs- bzw. Entlassungsgeldes für den Folgemonat anteilig zum Einkaufen zur Verfügung steht.

In sogenannten Eigenbetrieben wie die Metallbau, Lehrküche, Tischlerei und Arbeitstherapie werden Produkte für die öffentliche Verwaltung und Privatpersonen hergestellt. Die überwiegend per Hand hergestellten Produkte können auch von Bediensteten vor Ort montiert werden. Jeder Betrieb wird von mindestens zwei qualifizierten Bediensteten geleitet. Oder es handelt sich um Ausbilder im Rahmen von Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Inhaftierte.
Die Beschäftigungsquote gemäß Kennzahlen liegt bei 65% im Kalenderjahr. Für die JVA Hannover stellt dies gleichbedeutend eine Vollbeschäftigung der arbeitsfähigen Inhaftierten dar.

Inhaftierte, die unverschuldet ohne Arbeit und mittellos sind, erhalten ein festgelegtes Taschengeld, durch das sie sich Genussartikel und Gegenstände des täglichen Gebrauchs leisten können.


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