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Die Seelsorge in der JVA Hannover


Das Recht auf freie Religionsausübung gilt auch in der Justizvollzugsanstalt. Es ist im Grundgesetzt verankert (vgl. Art.4 und Art. 140) und im Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz detailliert geregelt (vgl. NJVollzG §§ 53-55).


Christliche Seelsorge

In Niedersachsen ist die Gefängnisseelsorge der Kirchen durch Verträge zwischen Staat und Kirche institutionell gewährleistet und rechtlich verankert. Der Vertrag der evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen mit dem Lande Niedersachsen vom 19. März 1955 (Loccumer Vertrag) und das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Land Niedersachsen vom 26. Februar 1965 enthalten entsprechende Regelungen.

Zwischen der Leitung der JVA Hannover und der christlichen Seelsorge ist eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen worden, in der die konkrete Zusammenarbeit geregelt ist. Sie bringt zum Ausdruck, dass die Seelsorge „von der Justizvollzugsanstalt Hannover ausdrücklich gewünscht und gefördert“ wird (Präambel).

Im Rahmen ihrer pastoralen Tätigkeit sind die Seelsorgerinnen und Seelsorger unabhängig von Weisungen der Anstaltsleitung. Das Seelsorgegeheimnis ist durch das Zeugnisverweigerungsrecht (StPO §53) geschützt, d.h., die Seelsorger geben nichts von dem, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger/in anvertraut oder bekanntgeworden ist, an Dritte weiter.


Seelsorge in der Justizvollzugsanstalt Hannover ist...

…ein Angebot für die Gefangenen:

In Einzelgesprächen nehmen sich die Seelsorgerinnen und Seelsorger Zeit, mit Gefangenen insbesondere über ihre persönlichen und familiären Probleme zu reden. Sie begleiten und unterstützen Gefangene bei ihrer Frage nach einem Sinn, bei der Auseinandersetzung mit ihrer Schuld und beim Bedenken der eigenen Zukunft. In der Begegnung wird sehr viel Wert darauf gelegt, den Menschen sowohl in seiner individuellen Persönlichkeit wahrzunehmen, die mehr umfasst als das aktenkundig Gewordene, als auch in seinen sozialen Rollen und Beziehungen, die im Haftalltag nur sehr eingeschränkt gelebt werden können.

…ein Angebot für die Angehörigen:

Die Angehörigen eines Gefangenen erleben sich oft in ihrem sozialen Umfeld ausgegrenzt und gleichsam mitbestraft. Die Seelsorge unterstützt familiäre und soziale Kontakte, weil tragfähige Beziehungen außerhalb des Gefängnisses wichtige Voraussetzungen für eine gelingende Resozialisierung sind. Gespräche zwischen Angehörigen und Gefangenen werden angeregt und ermöglicht. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger vermitteln insbesondere Begegnungen von Gefangenen mit ihren (Ehe-)Partnerinnen und Kindern und begleiten sie dabei.

…ein Dienst für den Justizvollzug:

Die Seelsorge unterstützt den Justizvollzug in der Wahrnehmung seines gesellschaftlichen Auftrags, Straftäter zu resozialisieren und Sicherheit zu schaffen. Indem Gefangene in ihrer Auseinandersetzung mit der Straftat begleitet werden, wird ein Beitrag zum sozialen Frieden geleistet.

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger sind nicht nur für die Gefangenen ansprechbar, sondern bieten auch Justizvollzugsbediensteten die Möglichkeit zum vertraulichen Gespräch über persönliche oder dienstliche Belange.

…ein Dienst für die Gesellschaft:

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden Kirchengemeinden, Schulen und andere Institutionen besucht. Dabei wird ein Einblick in den Haftalltag und in die Folgen von Inhaftierung vermittelt und eine kritische Auseinandersetzung mit Schuld und Strafe, Resozialisierung und Versöhnung angestrebt. Die von der Seelsorge begleiteten ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bauen Brücken zwischen Gesellschaft und Gefängnis.

…ein Dienst als Kirche:

Die Seelsorge orientiert sich an dem Wort Jesu: "Ich war im Gefängnis, und ihr habt mich besucht" (vgl. Matthäus-Evangelium, Kap.25, Vers 36).

Sie gibt Menschen in einer schwierigen und belastenden Lebenssituation die Zusage, dass Gott an ihrem Schicksal Anteil nimmt, weil er von sich selbst gesagt hat: "Ich bin der Ich-bin-da" (vgl. 2. Buch Mose / Exodus, Kap.3, Vers 14).

Mit den Gefangenen wird an Sonn- und Feiertagen Gottesdienst gefeiert. In zahlreichen Gruppen mit vielfältigem Angebot (z.B. Kirchenchor, Vater-Kind Gruppen, kreative Gruppen und Gesprächsrunden) wird Gemeinschaft erlebbar.

Die Arbeit der Seelsorgerinnen und Seelsorger vollzieht sich in ökumenischer Verbundenheit. Das Angebot richtet sich an Menschen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer weltanschaulichen Orientierung. Dies setzt gegenseitige Wertschätzung und religiöse Toleranz voraus.



Wenn Sie mehr über die Seelsorge in der JVA Hannover wissen oder die Arbeit der Seelsorgerinnen und Seelsorger unterstützen möchten, schreiben Sie uns.

Seelsorge
Schulenburger Landstr. 145
30165 Hannover
Tel: 0511 6796 0
ed.neshcasredein.zitsuj@egroslees-b-hvj
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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Seelsorge

Justizvollzugsanstalt Hannover
Schulenburger Landstr. 145
30165 Hannover
Tel: 0511 6796 0

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