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Berufsbild

Aufgaben des Justizvollzuges


Die gesetzlich verankerten Aufgaben des Justizvollzuges sind:


  • die Unterstützung der Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen und
  • der Schutz der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft, von Untersuchungsgefangenen und Sicherungsverwahrten.
In den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten arbeiten ca. 3482 Bedienstete unterschiedlicher Berufsgruppen.

In der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtungen Justiz und Technische Dienste sind zurzeit ca. 2967 Beamtinnen und Beamte beschäftigt. II.


Tätigkeitsbereiche


Der geordnete Ablauf in einer Justizvollzugsanstalt hängt im Wesentlichen von der Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Laufbahngruppe ab.


Im Folgenden wird ein Ausschnitt aus der Vielfalt der im Sicherungs-, Ordnungs-, Versorgungs-, Betreuungs- und Verwaltungsbereich anfallenden Aufgaben benannt:


  • Stations- und Betreuungsdienst,
  • Krankenpflegedienst,
  • Funktionsdienst (Küche, Kammer, Wäscherei),
  • Aus- und Vorführdienst,
  • Transportdienst,
  • Besuchsdienst,
  • Kontroll- und Pfortendienst,
  • Verwaltungsdienst und
  • Werkdienst.


Die Beamtinnen und Beamte sind grundsätzlich zum Tragen von Dienstbekleidung verpflichtet und werden überwiegend im Wechselschichtdienst eingesetzt.

Imagefilm Justizvollzugsfachwirtin/ Justizvollzugsfachwirt

*leer*   Bildrechte: JVA Hannover

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