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Ehrenamtliche Mitarbeit im Gefängnis


Ehrenamtliche Mitarbeit im Gefängnis?

Geht das?


Diese Frage wird uns häufig gestellt und die Antwort lautet: JA!


Als Bindeglied zwischen der Gefängniswelt „drinnen" und der Gesellschaft „draußen" leisten ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergänzend zum Behandlungs- und Sicherungsauftrag der hauptamtlichen Bediensteten einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Integration straffällig gewordener Menschen.

Insbesondere für männliche Inhaftierte im geschlossenen Vollzug, die häufig keinen Kontakt mehr zu Angehörigen, Freunden oder Bekannten haben, kann der Kontakt zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hilfreich und stabilisierend sein.

Hier sind wir auf Ihr ehrenamtliches Engagement angewiesen. Unterstützen Sie uns bei dem Bemühen, Inhaftierte während ihres Aufenthalts im Gefängnis auf das Leben "draußen" vorzubereiten und den Begriff der "Resozialisierung" mit Leben zu füllen. Die Betreuung eines Inhaftierten kann ganz individuell gestaltet werden. Von einem Brief- oder Besuchskontakt bis hin zu gemeinsamen Ausgängen in das Stadtgebiet oder zu Behörden. Sie werden bei der Erfüllung dieser Aufgabe unterstützt und beraten, indem wir eng mit Ihnen zusammenarbeiten.


Wir, die Justizvollzugsanstalt Hannover, brauchen interessierte und engagierte Bürgerinnen Bürger.


Für die Einzelfallbetreuung von Inhaftierten der Sozialtherapie werden besonders lebenserfahrene und männliche Interessierte gesucht.


Haben Sie nun Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in der JVA Hannover?

Da die ehrenamtliche Arbeit mit inhaftierten Menschen nicht immer einfach ist, sollten Sie folgende Grundlagen mitbringen:

  • Sie haben Lebenserfahrung und bringen soziale Kompetenz mit.
  • Sie kennen Ihre Möglichkeiten und Grenzen.
  • Sie haben Geduld und können gut zuhören.
  • Sie sind zuverlässig, vertrauenswürdig und verschwiegen.
  • Sie sind aufgeschlossen und haben Freude im Umgang mit Menschen.
  • Sie können konsequent und durchsetzungsstark auftreten, ohne Problemen auszuweichen.
  • Sie haben ausreichend Zeit für Besuche in der Justizvollzugsanstalt.
  • Sie sind bereit, die Vorgaben der JVA einzuhalten.
  • Sie sind bereit, an angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter teilzunehmen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir Ihre Erwartungen und unsere Anforderungen klären können!

Anstaltbeiräte

Nach § 186 ff NJVollzG sind bei den Anstalten Beiräte zu bilden. Diese wirken bei der Gestaltung des Vollzuges durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge mit. Der Beirat unterstützt einzelne Gefangene, soweit dies mit den Zielen des Vollzuges in Einklang steht und hilft ihnen bei der Eingliederung nach der Entlassung.

Besondere Verwaltungsvorschriften regeln die Bestellung von Beiräten, die auf Vorschlag der Landkreise vom Nds. Justizministerium vorgenommen wird.

Der Beirat kann Wünsche, Anregungen und Beanstandungen der Gefangenen entgegennehmen. Er kann sich über die Unterbringung, Beschäftigung, berufliche Bildung, Verpflegung, ärztliche Versorgung, Betreuung, Förderung oder Therapie der Gefangenen unterrichten sowie die Anstalt und ihre Abteilungen besichtigen.

Der Beirat kann Gefangene auf den Stationen aufsuchen. Gespräche und Schriftwechsel werden nicht überwacht. Die Mitglieder des Beirats sind verpflichtet, außerhalb ihrer Tätigkeit über alle Angelegenheiten, die ihrer Natur nach vertraulich sind, besonders über Namen und Persönlichkeit der Gefangenen, Verschwiegenheit zu bewahren.

In der JVA Celle finden regelmäßige Gespräche zwischen der Anstaltsleitung dem Beirat sowie der Gefangeneninteressenvertretung (GIV) statt, um eine konstruktive Zusammenarbeit zu schaffen und um im durchgängigen Dialog zu stehen.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen an den Beirat haben, schreiben Sie an die JVA Hannover. Wir leiten Ihre Anfragen weiter.

Dr. Selin Arikoglu
Volker Brehm
Thomas Klapproth
Dirk Machentanz
David Schmalstieg
Ingo Rockmann
Jens Seidel

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