Vollzug
Die JVA Hannover gehört zu den größten Anstalten in Niedersachsen und hat eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen.
Dazu gehören der Vollzug von:
• Strafhaft
• Abschiebungshaft
• Untersuchungshaft
• Sicherungshaft und
• Ersatzfreiheitsstrafen
sowie:
• Transport von Gefangenen in andere Anstalten
• Vorführung zu Gerichtsterminen
• Begutachtung von Inhaftierten und
• Medizinische Betreuung
Ziele des Vollzugs
Der Strafvollzug steht im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung und dem Anspruch des Gesetzgebers auf Resozialisierung der Inhaftierten. Unter den kritischen Augen der Öffentlichkeit muss er für Lebensverhältnisse in der Anstalt sorgen, die denen des Lebens in Freiheit weitestgehend entsprechen.
Im Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz ist das durch die §§ 5 und 6 eindeutig festgelegt:
"Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zugleich dient der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten."
(§ 5 NJVollzG)
"Gefangene sollen an der Erreichung des Vollzugszieles nach § 5 Satz 1 mitwirken. Ihre Bereitschaft ist zu wecken und zu fördern.
Der oder dem Gefangenen sollen geeignete Maßnahmen angeboten werden, die ihr oder ihm die Chance eröffnen, sich nach Verbüßung der Strafe in die Gesellschaft einzugliedern. Kann der Zweck einer solchen Maßnahme nicht dauerhaft erreicht werden, insbesondere weil die oder der Gefangene nicht hinreichend daran mitarbeitet, so soll diese Maßnahme beendet werden."
(§ 6 NJVollzG)
Das Luftbild der JVA Hannover und der Abteilung Rehagen